WICHTIGE FRAGEN ZUR ZAHNBEHANDLUNG IN NARKOSE

Wir bieten die Möglichkeit, eine Zahnbehandlung in sanfter Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) durchführen zu lassen.

Wenn jemand nicht in der Lage ist, für eine Zahnbehandlung kooperieren zu können, d. h. die Zahnbehandlung über sich ergehen zu lassen. Das kann bei Kindern der Fall sein bei Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder bei Menschen, die grosse Angst vor einer Zahnbehandlung – eine sogenannte Dentophobie – haben.

Man kann sich direkt bei uns melden, oder der Zahnarzt meldet bei uns an, dass für eine Zahnbehandlung eine Narkose benötigt wird.
In einem nächsten Schritt kommt es zu einem vorbereitenden Gespräch. Wir sprechen über den Grund für die benötigte Narkose und machen uns ein Bild über den Gesundheitszustand der Person, die die Narkose braucht. Wir geben Informationen über die Narkose und über den Ablauf am Behandlungstag. Wir beantworten auch alle Ihre Fragen, die Sie haben.
Am Behandlungstag machen wir die Zahnbehandlung wie vorbesprochen in Narkose möglich. Nach der Zahnbehandlung wird die Narkose beendet. Nach einer Erholungsphase, die meistens 30-60 Minuten dauert, kehren Sie wieder nach Hause zurück.

In der Regel ja. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung kann es sein, dass die Ausgleichskasse Ergänzungsleistungen entrichtet. Bei Invalidität beteiligt sich in der Regel die Invalidenversicherung. Es kann auch sein, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen worden sind. Wir empfehlen, sich in jedem Fall bei der Krankenkasse zu erkundigen.

Die Grundpauschale beträgt CHF 1’000 und deckt unsere Kosten bis zu einer Behandlungsdauer von maximal 1 Stunde. Jede weitere angebrochene ¼ Stunde kostet CHF 250. Beispiel: Dauert die Zahnbehandlung 86 Minuten, kostet die Narkose CHF 1’000 (für die ersten 60 Minuten) plus CHF 250 (für die 61. – 75. Minuten) plus CHF 250 (für die 76. – 86. Minuten), total CHF 1’500.
Die Ausgleichskasse beschränkt ihre Ergänzungsleistungen in der Regel auf CHF 2’000 pro Narkose. Dauert eine Zahnbehandlung länger als 2 Stunden, müssen die Kosten für die entsprechend längere Narkosedauer sonst wie übernommen werden.
Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse kommt der Tarmed-Tarif zur Geltung.

Sollte zu Hause ein Problem wie zum Beispiel Übelkeit auftreten, sind wir jederzeit für Sie erreichbar – auch in der Nacht und am Wochenende. Bevor Sie nach Hause gehen erhalten Sie von uns einen Bericht mit Angaben zum weiteren Vorgehen. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Anästhesisten/der Anästhesistin. Bei Problemen, die mit der Zahnbehandlung im Zusammenhang stehen, wenden Sie sich an den Zahnarzt/die Zahnärztin. Auch seine/ihre Telefonnummer steht auf dem Bericht.

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